Berlin, 15. Juli 2013 – Im Münchener NSU-Verfahren musste das Gericht nun eine weitere Panne bei der heißumkämpften Akkreditierung der Journalisten einräumen. Wie der „Focus“ aktuell berichtet, hat das Gericht erst während des laufenden Prozesses etliche E-Mails mit Akkreditierungsanträgen im Spam-Verdachtsordner des E-Mail-Postfachs „wiedergefunden.“ Dort blieben sie ganze fünf Wochen lang unbemerkt.
Die betroffenen Journalisten hatten damit keine Chance auf einen Platz im Gerichtssaal. Besonders ärgerlich: Gleichzeitig hatten die Betroffenen auch keine Möglichkeit zu erkennen, dass ihre in diesem Falle äußerst wichtige E-Mail den Empfänger nicht erreicht hat. Das Anti-Spam-System des Gerichts hat den Empfang der fraglichen E-Mail als „erfolgreich“ bestätigt.
Juristen sehen hier heikle Fragestellungen: Wer haftet dafür? Muss das Gericht finanziellen Schadenersatz leisten? Hat es den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt? Schon einmal musste der Prozess wegen Fehler in der Akkreditierung neu angesetzt werden — wie ist das im aktuellen Fall zu sehen, wo das Gericht etliche Akkreditierungsanträge grob fahrlässig verloren hat?
Technisch zeigt der aktuelle Fall, dass Anti-Spam-Systeme, die auf Mail-Quarantäne und Spam-Tagging setzen, besser nicht mehr eingesetzt werden sollten. Vordergründig soll eigentlich vor dem Verlust falsch gefilterter E-Mails geschützt werden, weil der Empfänger seine E-Mails im Spam-Ordner „nachprüfen könne“, so das übliche Argument der Hersteller von Anti-Spam-Filtern.
Doch das aktuelle Beispiel vom Landgericht München zeigt, wie Wunschdenken und Realität auseinanderklaffen. IT-Administratoren wissen seit jeher: Anwender schauen nie oder extrem selten in die Quarantäne und finden falsch gefilterte E-Mails nicht wieder. Nicht wenige Nutzer lassen als Spam markierte Nachrichten ohnehin gleich automatisch löschen — zum Leidwesen der betroffenen Absender, die vom Verlust ihrer E-Mail nichts erfahren.
Moderne Anti-Spam-Systeme, wie die Lösung „Heinlein Anti-Spam“ der Berliner Heinlein Support GmbH, können Spam- und Viren wirklich in Echtzeit filtern. Im Falle eines Befundes wird die fragliche E-Mail gar nicht erst angenommen, so dass Quarantäne und Spam-Verdachtsordner komplett überflüssig werden. Der entscheidende Vorteil für alle Kommunikationspartner: Der Absender erhält in diesem Fall schon wenige Sekunden nach dem Absenden der E-Mail eine entsprechende Unzustellbarkeits-Antwort („Bounce“) und hat so die Chance zu reagieren.
„Unsere Kunden sind mit diesem Verfahren rechtlich auf der sicheren Seite und müssen keine Auseinandersetzungen über die Folgen verlorener Mails fürchten“, so Geschäftsführer und Diplom-Jurist Peer Heinlein. Mit seiner Lösung hätten die betroffenen Journalisten im Falle des NSU-Prozesses erkennen können, dass ihre versandte E-Mail nicht richtig angekommen ist.
Leider können viele Anbieter am Markt nach wie vor keine vollständige Filterung eingehender E-Mails in Echtzeit vornehmen, sondern ermöglichen eine Inhaltsanalyse der E-Mails nur nach bereits erfolgter Annahme. Dies hat weitreichende Konsequenzen und Haftungsfragen für den Empfänger, wenn falsch gefilterte E-Mails so unbemerkt bleiben.
Weitere Informationen zu Heinlein Anti-Spam: http://www.heinlein-support.de/anti-spam