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07.07.2009 - Konferenz Archiv - Mailserver-Konferenz 2009

Beschlagnahmen, Durchsuchungen, Auskunftsersuchen: Was tun, wenn die Ermittler Daten wollen?

Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte fordern regelmäßig von Unternehmen Auskunft über die dort vorhandene Daten oder besorgen sich diese Daten gleich selber im Wege von Durchsuchungen und anderen strafprozessualen Maßnahmen. Unternehmensverantwortliche erhalten dabei immer häufiger die Aufforderung, den Ermittlungsbehörden Verbindungs-, Bestands- und sogar Inhaltsdaten ihrer Kunden und Nutzer mitzuteilen.

Der Vortrag gibt Antworten auf die Fragen, die sich die Adressaten eines Auskunftsersuchens oder einer anderen Maßnahmen zur Datengewinnung stets stellen (sollten): Welche Daten müssen oder dürfen wir unter welchen Voraussetzungen herausgeben?

Referent:

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wehner ist Partner in der Kanzlei B+P Rechtsanwälte in Berlin und ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Er ist Strafverteidiger und berät und vertritt darüber hinaus nationale und internationale Unternehmen auf allen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts.