Heinlein Elements Mail-Archiv
Eine systematische E-Mail-Archivierung? Eher Zufall. Doch Vorsicht: Der Gesetzgeber versteht bei „Elektronischen Handelsbriefen“ keinen Spaß mehr. Die Narrenfreiheit für Geschäftspost per E-Mail ist endgültig vorbei.
Seit 1.1.2006 ist es amtlich: Handelsbrief ist Handelsbrief, ganz gleich ob Papier oder E-Mail. §147 Abgabenordnung und die §§ 238, 239 und 257 Handelsgesetzbuch lassen keinen Spielraum. Jetzt gilt: E-Mails müssen bis zu zehn Jahre lang archiviert werden – revisionssicher, elektronisch und auswertbar.
Wer die Augen verschließt, spielt mit dem Finanzamt „Russisch Roulette“.
Gesetzeskonform und revisionssicher
Heinlein Elements Mail-Archiv wurde entwickelt, um die Vorgaben des Gesetzgebers zur revisionssicheren Archivierung von E-Mails zu erfüllen. „Rock-solid“ stabil und bewusst ohne unnötige Features. Die Appliance arbeitet mit beliebigen Mailserver- und Groupwarelösungen zusammen, und Sie behalten alle Freiheiten, Ihre Softwarelandschaft jederzeit umzugestalten. Egal welche Pläne Sie mit Ihren Mailservern haben werden: Heinlein Mail-Archiv nehmen Sie einfach mit.
Für die Revisionssicherheit der E-Mails garantiert die Signatursoftware „ArchiSoft“ des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie.
Und für die Mailkompetenz steht Heinlein Support. Damit ist Heinlein Elements Mail-Archiv vor allem eines: gesetzeskonform und revisionssicher – und trotzdem performant, flexibel und skalierbar für das Mailaufkommen des nächsten Jahrzehnts.
Heinlein Mail-Archiv Produktflyer
Rechtsgutachten Heinlein Mail-Archiv
Rechtsgutachten E-Mail-Archivierung der oeffentlichen Hand
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