Die Haftung des Administrators, Webmasters oder ADMIN-C

Nicht nur die Anbieter unzulässiger Inhalte selbst geraten zunehmend ins Visier von missgünstigen Mitbewerbern und Staatsanwälten. Auch wer die Anbieter in irgendeiner Weise bei ihrem verbotenen Handeln unterstützt, kann als Mitstörer in die Haftung geraten. Leider ist schon die bloße Haftung auf Unterlassung mit lästigen Pflichten und erheblichen Kosten verbunden. Der Referent berichtet von seiner Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und Verfügungen, zeigt auf, wer genau für was mithaftet und wie man sich einer solchen Haftung entziehen kann.

Tobias H. Strömer

Referent:

Tobias H. Strömer ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Strömer Rechtsanwälte in Düsseldorf, die ihre Mandanten seit 1997 ausschließlich im Medien- und Internetrecht berät. Im Rahmen von Medienauftritten und Vorträgen berichtet er regelmäßig von seinen Erfahrungen im Marken- , Wettbewerbs-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Internetrecht, im Sommer 2006 erschien sein Buch "Online-Recht" in der 4. Auflage.

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