Die Pflicht zur revisionssicheren E-Mailarchivierung
Eine systematische E-Mail-Archivierung? Eher Zufall. Doch Vorsicht: Der Gesetzgeber versteht bei Elektronischen Handelsbriefen keinen Spaß mehr. Die Narrenfreiheit für Geschäftspost per E-Mail ist endgültig vorbei. Seit 1.1.2006 ist es amtlich: Handelsbrief ist Handelsbrief, ganz gleich ob Papier oder E-Mail. §147 Abgabenordnung und die §§ 238, 239 und 257 Handelsgesetzbuch lassen keinen Spielraum. Jetzt gilt: E-Mails müssen bis zu zehn Jahre lang archiviert werden revisionssicher, elektronisch und auswertbar. Wer die Augen verschließt spielt mit dem Finanzamt Russisch Roulette.
Auf dem LinuxTag Chemnitz 2010 erreichte dieser Vortrag 4,78 von 5 Punkten in Struktur und Verständlichkeit und bekam in der Auswertung folgende Teilnehmerkommentare:
- gut genacht, praxisnah
- Sehr gelungener Vortrag
- Ein praktisches Beispiel wäre net gewesen...
- Ein rundum guter Vortrag
- Verständlich und zügiger Vortrag, der die Problematik und Lösungen sehr schön aufgezeigt hat
- sehr informativ
- Verständlich auch endlich mal für Admins, die kein Juristendeutsch können. Mit konkreten Vorschlägen/Ansätzen der Umsetzung. Klasse
- Toller Dozent
- gut - leider zu kurz - aber nützlich
- Ein sehr schöner Vortrag.
- Funktionsweise der signierten Zeitstempel evtl. ausführlicher erklären
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