Die Pflicht zur revisionssicheren E-Mailarchivierung

Geöffnet, gelesen, gelöscht: Täglich landen geschäftliche E-Mails auf nimmer Wiedersehen im Müll. Während herkömmliche Briefe von der Poststelle mit Eingangsstempel und Ablage pedantisch umsorgt werden, macht mit E-Mails jeder, was er will. Gesendet und vergessen, empfangen und gelöscht.

Eine systematische E-Mail-Archivierung? Eher Zufall. Doch Vorsicht: Der Gesetzgeber versteht bei Elektronischen Handelsbriefen keinen Spaß mehr. Die Narrenfreiheit für Geschäftspost per E-Mail ist endgültig vorbei. Seit 1.1.2006 ist es amtlich: Handelsbrief ist Handelsbrief, ganz gleich ob Papier oder E-Mail. §147 Abgabenordnung und die §§ 238, 239 und 257 Handelsgesetzbuch lassen keinen Spielraum. Jetzt gilt: E-Mails müssen bis zu zehn Jahre lang archiviert werden revisionssicher, elektronisch und auswertbar. Wer die Augen verschließt spielt mit dem Finanzamt Russisch Roulette.

Bewertungen und Kommentare: 

Auf dem LinuxTag Chemnitz 2010 erreichte dieser Vortrag 4,78 von 5 Punkten in Struktur und Verständlichkeit und bekam in der Auswertung folgende Teilnehmerkommentare:

  • gut genacht, praxisnah
  • Sehr gelungener Vortrag
  • Ein praktisches Beispiel wäre net gewesen...
  • Ein rundum guter Vortrag
  • Verständlich und zügiger Vortrag, der die Problematik und Lösungen sehr schön aufgezeigt hat
  • sehr informativ
  • Verständlich auch endlich mal für Admins, die kein Juristendeutsch können. Mit konkreten Vorschlägen/Ansätzen der Umsetzung. Klasse
  • Toller Dozent
  • gut - leider zu kurz - aber nützlich
  • Ein sehr schöner Vortrag.
  • Funktionsweise der signierten Zeitstempel evtl. ausführlicher erklären