Die Pflicht zur revisionssicheren E-Mailarchivierung (x)

Geöffnet, gelesen, gelöscht: Täglich landen geschäftliche E-Mails auf nimmer Wiedersehen im Müll. Während herkömmliche Briefe von der Poststelle mit Eingangsstempel und Ablage pedantisch umsorgt werden, macht mit E-Mails jeder, was er will gesendet und vergessen, empfangen und gelöscht.

Eine systematische E-Mail-Archivierung? Eher Zufall. Doch Vorsicht: Der Gesetzgeber versteht bei Elektronischen Handelsbriefen keinen Spaß mehr. Die Narrenfreiheit für Geschäftspost per E-Mail ist endgültig vorbei. Seit 1.1.2006 ist es amtlich: Handelsbrief ist Handelsbrief, ganz gleich ob Papier oder E-Mail. §147 Abgabenordnung und die §§ 238, 239 und 257 Handelsgesetzbuch lassen keinen Spielraum. Jetzt gilt: E-Mails müssen bis zu zehn Jahre lang archiviert werden revisionssicher, elektronisch und auswertbar. Wer die Augen verschließt spielt mit dem Finanzamt Russisch Roulette.

Peer Heinlein

Referent:

Peer Heinlein betreibt mit seinem Team seit 1992 einen eigenen Internet-Service-Provider und ist routinierter Linux-Administrator. Sein 2002 erschienenes "Postfix-Buch" über den Betrieb von Mailservern ist zum Standardwerk geworden; mittlerweile sind auch seine Bücher "LPIC-1" und "Snort, Acid & Co." bei Open Source Press erschienen. Peer Heinlein ist zertifiziert nach LPIC-2 und führt seit vielen Jahren Schulungen für UNIX-/Linux-Administratoren über Aufbau und Betrieb sicherer IP-Netzwerke durch.

 

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